Übernahme der Behandlungskosten für Osteopathie durch Ihre Krankenkasse
Seit Jahren erfreuen sich osteopathische Behandlungen einer wachsenden Beliebtheit. Aufgrund der nachgewiesenen Heilerfolge übernehmen inzwischen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer osteopathischen Behandlung ganz oder teilweise.
Je nach Krankenkasse erfolgt die Kostenübernahme entweder im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung oder in Form von Bonusprogrammen. Es gibt hierbei aber verschiedene Einschränkungen zu beachten, die sich je nach Krankenkasse unterscheiden. Folgende Modelle sind üblich:
- Übernahme eines prozentualen Kostenanteils mit jährlichen Höchstgrenzen
- Übername einer maximalen Anzahl an Konsultationen bzw. Heilbehandlungen
- Einschränkung des maximalen Zuschusses für eine Einzelsitzung
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen gewisse Voraussetzungen an eine Kostenübernahme knüpfen. Meistens ist eine ärztliche Bescheinigung bzw. eine Überweisung von einem Fach- oder Hausarzt erforderlich.
Auch bei der Wahl des Osteopathen gibt es Einschränkungen. Der ausführende Therapeut muss über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen. Dazu zählt der Abschluss einer osteopathischen Ausbildung mit mindestens 1350 Stunden sowie die Mitgliedschaft bzw. die Zutrittsberechtigung bei einem anerkannten Berufsverband für Osteopathen.
Wenn Sie erfahren möchten, ob und in welchem Rahmen Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen bezuschusst, empfehle ich Ihnen folgenden Link:
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Hier finden Sie eine stets aktuelle Übersicht über die angebotenen Leistungen.